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KFZ-Gutachter Patrick Eiserbeck
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Sachverständiger
Patrick Eiserbeck

Sie hatten einen Unfall? Oder Sie benötigen ein Schadengutachten? Dann kontaktieren Sie mich. Ich bin durchgehend für Sie erreichbar. Rufen Sie jetzt an und wir vereinbaren einen Termin, der Ihnen am besten passt.

Wie ich Ihnen helfen kann

Meine Leistungen

Schadengutachten

Schadengutachten

Ich erstelle Gutachten zu Betriebs- und Verschleißschäden sowie Gutachten zu Schäden an der Lackierung von: PKW, Sondermodellen, Transportern, Geländewagen, Nutzfahrzeugen, Motorrädern, Caravan & Reisemobilen, Oldtimern und Baumaschinen.

Unfallgutachten

Als Unfallgutachten bezeichnet man Beweissicherungsgutachten verunfallter (Kraft-)Fahrzeuge zur Feststellung der Schadenhöhe und des Schadenumfanges. Ich schaue mir den Schaden an Ihrem Fahrzeug bis ins Detail an, mache aussagekräftige Fotos.

Wertermittlung

Ich bewerte mit Hilfe moderner Computerprogramme nach dem System eurotaxSCHWACKEexpert. Alle Rechnungen sind nachvollziehbar dargestellt. Kann zunächst nicht mit Computer gerechnet werden, erfolgt eine ausführliche manuelle Berechnung der gewünschten Bewertungen oder Zeitwertermittlungen.

Rund um die Uhr Service

umfangreiches
Aufgabengebiet

Ich bin immer für Sie da. Fällt Ihr Anliegen in einer der Kategorien? Dann zögern Sie nicht und rufen Sie mich an. Dabei biete ich meine Leistungen für PKW, LKW, Krad und Boote an.

  • Schadengutachten & Bewertungen
  • Unfallgutachten
  • Wertgutachten
  • Schadenursachenermittlung
  • Unfallrekonstruktion
  • Beweissicherungen
  • Bewertungen von Tuningfahrzeugen
  • Oldtimerbewertungen
Wissenswertes

Häufige Fragen

  • Unfall – Warum benötige ich einen Gutachter?

    Ein Unfallgutachter nimmt Ihr Fahrzeug nach einem Unfall unter die Lupe und bestimmt für Sie die Höhe der anfallenden Reparaturkosten durch Erstellung eines Gutachtens. Dieses dient als Grundlage für eine Erstattung der Reparaturkosten durch die gegnerische Versicherung. Das Gutachten dient außerdem der Beweissicherung für eventuell auftretende Streitigkeiten über einen Rechtsanwalt oder sogar vor Gericht.

  • Sie tragen Teilschuld?

    Auch wenn Sie eine Teilschuld an dem Unfall haben, können Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten dafür werden entweder anteilsmäßig mit dem Unfallgegner aufgeteilt oder über einen sogenanntes „Quotenvorrecht“ sogar komplett übernommen. Die Voraussetzung um das Quotenvorrecht in Anspruch nehmen zu können, ist eine vorhandene Vollkaskoversicherung. Rufen Sie mich hierzu einfach an. Ich werde mit Ihnen gerne die Details und Ihre Möglichkeiten besprechen.  Aber denken Sie immer daran, dass Sie ohne Gutachten keine finanziellen Ansprüche geltend machen können!

  • Was ist ein Totalschaden?

    Sind die Reparaturkosten höher als der Wert Ihres Fahrzeugs, handelt es sich in der Regel um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Sie erhalten von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert (eines gleichwertigen Fahrzeugs) abzüglich des Restwerts Ihres Unfallfahrzeugs. 

  • Benötige ich einen Rechtsanwalt? Wer trägt die Kosten?

    Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet, die Kosten für einen Anwalt zu übernehmen. Daher ist es nicht nur üblich, sondern sogar ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser regelt für Sie die Schadensregulierung und fordert ggf. weitere Ansprüche wie z.B. Schmerzensgeld und sonstige Entschädigungen.

  • Wertminderung? Diese erhalten Sie nur über einen Gutachter!

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfallschaden und erfolgter Reparatur irgendwann verkaufen möchten, bekommen Sie am Markt oft nicht mehr den Preis, welchen Sie ohne den Vorschaden bekommen würden. Ihr Fahrzeug hat also einen verminderten Wert, welchen Sie bei der Versicherung geltend machen können. Erstattet wird die sog. Wertminderung von der Kfz-Haftpflichtversicherungen aber nur, wenn sie von einem Kfz-Sachverständigen in einem Unfallgutachten festgestellt wurde!

  • Was ist ein Nutzungsausfall?

    Ist Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt, steht Ihnen das Fahrzeug zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Für die Zeit der Reparatur oder im Fall eines Totalschadens können Sie zwischen der Nutzung eines Mietwagens oder alternativ einen „Nutzungsausfall“ geltend machen, den Sie sich auszahlen lassen können. Den Nutzungsausfall und dessen Höhe legt der Kfz-Sachverständige im Unfallgutachten fest. 

Was tun bei einem Unfall?

Checkliste

  • Absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Polizei rufen
  • Eigene Beweissicherung
  • Unfallbericht erstellen

Downloads

Sie hatten einen Unfall?

Ich helfe Ihnen in der schwierigen Situation. Rufen Sie mich an und ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In der Zwischenzeit können Sie hier schonmal vorab einen Unfallbericht kostenlos herunterladen, um den Unfallhergang festzuhalten.

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